Zeitarbeit - das sozial geschützte Arbeitsverhältnis
Was ist Zeitarbeit ?
Zeitarbeit hat nichts mit Teilzeit zu tun.
Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen,
in der Regel unbefristeten Arbeitsvertrag mit den üblichen
Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und
Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
gesetzlichen Kündigungsschutz und ähnliches.
Zeitarbeitsunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse. Mitarbeiter werden aber von ihrem Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit an andere Unternehmen ausgeliehen.
Wer bei einem solchen Unternehmen arbeitet, hat auf diese Weise die Chance, an vielen verschiedenen Arbeitsplätzen Erfahrungen zu sammeln. Trotzdem hat er eine feste Stelle. Denn auch wenn der Zeitarbeiter bei unterschiedlichen Betrieben eingesetzt wird, der Arbeitsvertrag besteht allein zwischen Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma.
Die Vor- und Nachteile von Zeitarbeit
Das Zeitarbeitsunternehmen muss auch dann Lohn oder Gehalt zahlen, wenn es für einen Mitarbeiter keine Einsatzmöglichkeiten findet. Ein klarer Vorteil gegenüber ständig wechselnden Jobs, die man sich auf eigene Faust suchen muss.
Im Arbeitsvertrag hat der Zeitarbeiter grundsätzlich genau die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch.
Es sind Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, es ist Lohn- oder Einkommenssteuer zu überweisen, so dass die soziale Absicherung genauso gewährleistet ist wie bei jedem anderen festen Arbeitsverhältnis auch.
Bevor man einen solchen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte man sich wie überall die Vor- und Nachteile überlegen. Die abwechslungsreiche Tätigkeit ist etwa damit verbunden, dass man keine festen Kollegen hat, mit denen man immer zusammenarbeitet. Ferner erfolgen, unter Umständen, häufig wechselnde Arbeitseinsatzorte.
Soziale Sicherheit !
Zeitarbeitsunternehmen sind normale Arbeitgeber wie andere auch. Zeitarbeitsunternehmen schließen mit dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab. Für den Zeitarbeitnehmer gelten alle üblichen Bestimmungen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz, gesetzlicher Kündigungsschutz usw. Zeitarbeitnehmer haben genauso Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Lohnfortzahlung auch dann, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für den Zeitarbeitnehmer hat Die besta ist Mitglied im Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP).
Der zwischen AMP und CGZP abgeschlossene Tarifvertrag gilt selbstverständlich auch für besta.
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